03.09.2012
Tankstellen: Drogen künftig nur noch an Autofahrer?
Kolumne im Donaukurier vom 31. August 2012

Wer heutzutage einigermaßen Geld verdienen will, sollte eine Tankstelle aufmachen. Und dabei auf Zapfsäulen verzichten. Am meisten am Sprit verdient ohnehin der Staat. Und ein bisschen noch der jeweilige Ölkonzern. Aber dem Tankwart bleibt ein läppischer Cent pro Liter. Dennoch ist eine Tankstelle ein Gewinnbringer. Denn die Tankstelle ist mittlerweile Ersatzsupermarkt, Ersatzapotheke und Ersatzgetränkemarkt. Oftmals sogar Ersatzbistro. Das wiederum war den echten Supermärkten und Apotheken ein Dorn im Auge, weil eine Tankstelle je nach Gusto bis zu 24 Stunden auf haben kann. Drum hat sich der Gesetzgeber eine tolle Sache einfallen lassen: Drogen und Alkohol dürfen nach 20 Uhr nur noch an Autofahrer verkauft werden, nicht jedoch an Fußgänger oder Radfahrer. Des Weiteren dürfen sich höchstens noch ICE-Lokführer und Flugzeugpiloten mit harter Ware eindecken, wenn sie nachweisen, dass ihre Gerätschaften Luftlinie maximal 200 Meter entfernt parken.

Im Gegenzug sollten Tankstellenpächter darauf pochen, dass bis 20 Uhr Supermärkte ihre Waren nur an Nichtautofahrer verkaufen dürfen. Anders ist eine Gleichheit vor dem Gesetz nicht zu erreichen. Das würde gerade in Innenstädten für viel Freude sorgen. Denn dann könnten auf den ganzen Supermarktparkplätzen die so dringend benötigten Wohnungen gebaut werden. Andererseits dürfte die jetzige Regelung eventuell die Nachfrage nach Autos erhöhen. Wahrscheinlich kaufen sich jetzt viele Fußgänger ein Auto, nur damit sie sich zu später Stunde noch zudröhnen können. Diese Zeitgenossen laufen auch nicht Gefahr, zu besoffen Auto zu fahren, weil sie zwar nicht weit nach Hause haben. Aber dann daheim dennoch mit dem Schlüssel ins Schlüsselloch treffen müssen.

Was auf den ersten Blick als Gängelung des Bürgers aussieht, ist in Wahrheit also ein Konjunkturprogramm für die Autoindustrie. Analog dazu sinkt logischerweise der prozentuale Anteil der alkoholisierten Fahrer. Das wiederum macht sich gut in der Verkehrsstatistik. Sollte es infolge der neuen Regelung jedoch zu einer Überlastung des Verkehrs rund um die Tankstellen kommen, wird der Gesetzgeber sicher nachlegen.
Dann wird es heißen: Vor 20 Uhr dürfen Autos nur noch an nachweislich Alkoholisierte verkauft werden. Bedeutet das eine zusätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs? Der Gesetzgeber würde wohl sagen:
Nein, denn wer problemlos nur im Suff Auto fährt, muss als Fußgänger nicht automatisch nüchtern bleiben.

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